AGB

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kai Riedel
Marie Riedel

Gesammelte persönliche Daten

Riedel GmbH Gebäudeautomation 
Geschäftsführer Kai Riedel
Katernberger Str. 201
42113 Wuppertal

AGBs

Diese AGB gelten für alle Art Verträge zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schrifitlich zugestimmt.  

Lieferbedingungen, Preise und Zahlfristen entnehmen Sie bitte unserem Angebot, sofern dies erstellt wurde. Liegt dies nicht vor, gewähren wir Ihnen gerne Einblick in unsere Ausführungen. 

Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände. 
 

Gewährleistung  

1.) Allgemein

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme bzw. Lieferung. 

2.) Reparatur und Wartungsarbeiten

Für Reparatur- und Wartungsarbeiten wird Gewährleistung nur auf die ausgeführten Arbeiten und die verwendeten Ersatzteile übernommen. Keine Gewährleistung besteht für bereits vorhandene Mängel oder für Bauteile, die nicht Gegenstand des Auftrags waren. 

3.) Einschränkung bei Fremdmaterial/Kundenmaterial

Wird Material vom Auftraggeber bereitgestellt, übernehmen wir hierfür keine Geährleistung. Eine Haftung besteht ausschließlich für die fachgerechte Montage. 

4.) Unternehmergeschäft

Gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen ein Jahr ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. 

5.) Ausschlüsse

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die entstehen durch

- unsachgemäße Bedienung oder Nutzung

- fehlende oder mangelhafte Wartung

- Eingriffe durch Dritte

- natürliche Abnutzung 


Haftungsbegrenzung

1.) Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

2.) Haftung bei Fremdleistung oder Vorarbeiten

Für Mängel oder Schäden, die auf Vorleistung Dritter oder bestehende Anlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind. 

3.) Haftung bei höherer Gewalt

Für Schäden infolge höhrerer Gewalt, insbesodnere Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder Lieferverzögerungen, haften wir nicht. 

Rücknahme und Garantien 

1.) Rücknahme 

Eine Rücknahme von gelieferten Waren erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und in einwandfreiem, unbenutzten Zustand. Sonderanfertigungen, bestellte und bereits verbaute Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Etwaige Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

2.) Garantien

Garantien werden von uns nur übernommen, wenn diese schriftlich als solche bezeichnet sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Durch eine Garantie werden gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt.

3.) Garantieausschluss

Garantien erstrecken sich nicht auf Schäden, die zurückzuführen sind auf

- natürliche Abnutzung und Verschleiß

- Eingriffe durch Dritte

- unsachgemäße Bedienung oder Veränderung

- fehlende oder mangelhafte Wartung

 

Sonstiges 

1.) Verdienstausfall/vergebliche Anfahrt

Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin und kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig ausgeführen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen. Dieser berechnet sich nach dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Fahrtkosten. 

2.) Fahrtkosten

An- und Abfahrten werden mit einer gestaffelten Pauschale oder alternativ nach tatsächlichem Aufwand mit 0,50€ pro Kilometer berechnet. 

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