AGB
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Kai Riedel
Marie Riedel
Gesammelte persönliche Daten
Riedel GmbH Gebäudeautomation
Geschäftsführer Kai Riedel
Katernberger Str. 201
42113 Wuppertal
AGBs
Diese AGB gelten für alle Art Verträge zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schrifitlich zugestimmt.
Lieferbedingungen, Preise und Zahlfristen entnehmen Sie bitte unserem Angebot, sofern dies erstellt wurde. Liegt dies nicht vor, gewähren wir Ihnen gerne Einblick in unsere Ausführungen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände.
Gewährleistung
1.) Allgemein
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme bzw. Lieferung.
2.) Reparatur und Wartungsarbeiten
Für Reparatur- und Wartungsarbeiten wird Gewährleistung nur auf die ausgeführten Arbeiten und die verwendeten Ersatzteile übernommen. Keine Gewährleistung besteht für bereits vorhandene Mängel oder für Bauteile, die nicht Gegenstand des Auftrags waren.
3.) Einschränkung bei Fremdmaterial/Kundenmaterial
Wird Material vom Auftraggeber bereitgestellt, übernehmen wir hierfür keine Geährleistung. Eine Haftung besteht ausschließlich für die fachgerechte Montage.
4.) Unternehmergeschäft
Gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen ein Jahr ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
5.) Ausschlüsse
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die entstehen durch
- unsachgemäße Bedienung oder Nutzung
- fehlende oder mangelhafte Wartung
- Eingriffe durch Dritte
- natürliche Abnutzung
Haftungsbegrenzung
1.) Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.) Haftung bei Fremdleistung oder Vorarbeiten
Für Mängel oder Schäden, die auf Vorleistung Dritter oder bestehende Anlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind.
3.) Haftung bei höherer Gewalt
Für Schäden infolge höhrerer Gewalt, insbesodnere Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder Lieferverzögerungen, haften wir nicht.
Rücknahme und Garantien
1.) Rücknahme
Eine Rücknahme von gelieferten Waren erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und in einwandfreiem, unbenutzten Zustand. Sonderanfertigungen, bestellte und bereits verbaute Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Etwaige Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.) Garantien
Garantien werden von uns nur übernommen, wenn diese schriftlich als solche bezeichnet sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Durch eine Garantie werden gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt.
3.) Garantieausschluss
Garantien erstrecken sich nicht auf Schäden, die zurückzuführen sind auf
- natürliche Abnutzung und Verschleiß
- Eingriffe durch Dritte
- unsachgemäße Bedienung oder Veränderung
- fehlende oder mangelhafte Wartung
Sonstiges
1.) Verdienstausfall/vergebliche Anfahrt
Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin und kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig ausgeführen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen. Dieser berechnet sich nach dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Fahrtkosten.
2.) Fahrtkosten
An- und Abfahrten werden mit einer gestaffelten Pauschale oder alternativ nach tatsächlichem Aufwand mit 0,50€ pro Kilometer berechnet.
